Es gibt wohl keinen besseren Tag, als heute, um das berühmte kühle Blonde, ein Bierchen, ein Krügerl, einen Pfiff oder einen Gerstensaft zu genießen.
Da sind wir auch schon bei unserem Stichwort „Gerste“.
Den „Tag des Bieres“ feiern wir, weil am 23. April 1516 das Reinheitsgebot verordnet wurde. Aus mehrerlei Gründen wurde damit geregelt, wie ein Bier zu brauen sei. Zumindest für Deutschland. Der Obertrumer Braumeister Alex Kiesbye hat uns erklärt, warum!
Diese Regelung besagt, dass Bier ausschließlich aus den vier
Rohstoffe Hopfen, Wasser, Malz und Hefe
bestehen darf.
Einer der Gründe dafür war, dass damit verhindert wurde, das teure Getreide
Weizen für die Bierbrauerei zu verwenden – Gerste war wesentlich günstiger.
Weiters war es für den Steuereintreiber natürlich einfacher, einen Einheitswert durch die vier Bestandteile zu haben, statt die Steuern mühsam errechnen zu müssen. Der wohl spannendste Grund und auch der Namensgeber, ist aber, dass mit Bier viel experimentiert wurde und ihm allerlei Substanzen beigemischt wurden, die es nicht nur verunreinigten, sondern auch für verschiedene Wirkungen sorgen sollten. Das waren Zusätze wie Kräuter oder Pilze.
Wie erwähnt gilt das Reinheitsgebot in Deutschland, aber nicht in Österreich. Hier regiert der „Biercodex“. Der ist ähnlich, aber liberaler – Zusatzstoffe wie Zucker oder Ascorbinsäure sind erlaubt.
Hier kommt nun die Trumer Brauerei ins Spiel: Sie ist eine der sehr wenigen Österreichischen Brauereien, die ihr Bier nach dem Reinheitsgebot braut!
Auf diesen besonders guten Grund stoßen wir nun noch einmal an mit einem kühlen Blonden, einem Bierchen, einem Krügerl,...
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